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Bilanzbuchhalter

Bilanzieren dürfen: Was die Bilanzbuchhalter-Prüfung für Rechnungswesen-Karrieren in der Bank bringt

Anna-Maria Inzinger
02. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Bilanzieren dürfen: Was die Bilanzbuchhalter-Prüfung für Rechnungswesen-Karrieren in der Bank bringt

Kontieren, buchen, Saldenlisten pflegen. Im Rechnungswesen einer Bank ist das Tagesgeschäft. Aber eine Bilanz mit eigener Befugnis erstellen? Das ist in Österreich gesetzlich geregelt – und der Weg dorthin heißt Bilanzbuchhalter-Fachprüfung. Sie steht jedem offen. Ohne Studium, ohne Pflichtkurs. Genau deshalb wird sie von Zahlenmenschen im Bankbetrieb oft übersehen.

Drei Berufe, ein Gesetz

Seit 1. Jänner 2014 regelt das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014) die selbstständigen Rechnungswesen-Berufe in Österreich. Drei kennt es: Bilanzbuchhalter:in, Buchhalter:in und Personalverrechner:in. Wer zuständig ist? Die Bilanzbuchhaltungsbehörde beim Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich.

Zwischen den ersten beiden steckt mehr als ein hübscherer Titel. Ein:e Buchhalter:in darf nach § 3 BiBuG 2014 die Geschäftsbuchhaltung führen, Saldenlisten erstellen, kalkulieren – bilanzieren aber nicht. Und hier kommt § 2 ins Spiel: Bilanzbuchhalter:innen dürfen zusätzlich den Abschluss der Bücher vornehmen, also Bilanzen nach Handelsrecht erstellen. Das ist der eigentliche Sprung. Wer bilanzieren darf, macht den Jahresabschluss selbst.

Offen für alle, trotzdem kein Selbstläufer

Das Überraschende zuerst: Für den Antritt zur Fachprüfung verlangt das BiBuG 2014 laut Wirtschaftskammer weder eine bestimmte Ausbildung noch einen Kursbesuch noch einen Praxisnachweis (§ 7 Abs. 2). Eine öffentliche Prüfung. Man kann sie ohne jeden Lehrgang ablegen, wenn man sich den Stoff zutraut.

Wie sie aufgebaut ist, steht in den §§ 14 bis 16: schriftlich und mündlich. Am WIFI Wien etwa läuft das über zwei Klausuren – Bilanzierung (sechs Stunden) und Kostenrechnung (drei Stunden) – und danach eine mündliche Kommissionsprüfung über mehrere Gegenstände. Wer schriftlich durchfällt, kommt gar nicht zum Mündlichen. So einfach ist die Hürde gebaut.

Prüfung und Befugnis sind nicht dasselbe

An dieser Stelle werden zwei Dinge gern verwechselt. Die bestandene Fachprüfung ist das eine. Die öffentliche Bestellung als selbstständige:r Bilanzbuchhalter:in – also die Befugnis, für fremde Auftraggeber zu arbeiten – ist das andere. Dafür braucht es zusätzlich Praxis.

Konkret: Nach Auskunft der Wirtschaftskammer sind für die Befugnis mindestens drei Jahre fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen. Wer eine HAK- oder HBLA-Matura mitbringt oder die Berufsreifeprüfung mit dem Fachbereich Betriebswirtschaft inklusive Rechnungswesen, kommt mit zwei Jahren Vollzeit aus. Das lässt sich klug staffeln. Prüfung ablegen, solange der Stoff frisch sitzt – die Praxisjahre parallel oder danach dranhängen.

Und was bringt das nun in der Bank?

Ehrlich vorweg: Wer angestellt im Rechnungswesen einer Bank sitzt, braucht die Befugnis nicht. Die öffentliche Bestellung regelt die selbstständige Tätigkeit für Dritte, nicht die Arbeit im eigenen Haus. Der Wert der Fachprüfung liegt für Bankangestellte woanders.

Er liegt zunächst im Nachweis. Wer die Bilanzierungsklausur besteht, kann Jahresabschluss – schwarz auf weiß, bestätigt von einer staatlich geregelten Prüfung. Bei der internen Bewerbung ins Rechnungswesen- oder Bilanzierungsteam wiegt das schwerer als jedes Seminarzertifikat. Dazu kommt: Die Tür zur Selbstständigkeit bleibt offen. Und nicht zuletzt gilt die Bilanzbuchhalter-Tätigkeit als anerkannter Zwischenschritt Richtung Steuerberaterprüfung, für die eine mehrjährige einschlägige Berufsausübung vorausgesetzt wird.

Das Geld? In der eigenen Auswertung der aktuell auf bankkarriere.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 02.07.2026) liegt der Median im Bereich Controlling & Rechnungswesen bei 3.624 Euro brutto (mittlere Bandbreite 3.214 bis 4.285 Euro, 20 Stellen), im Bereich Finance & Tax bei 3.589 Euro. Beides spürbar über dem Gesamtmedian von 3.357 Euro. Rechnungswesen zahlt in der Bank überdurchschnittlich – so nüchtern lässt sich das sagen.

Ein letzter, praktischer Tipp: Bevor Sie sich zum Vorbereitungslehrgang anmelden, klären Sie mit der Personalabteilung, ob das Haus die Kurskosten übernimmt. Viele Banken fördern die Bilanzbuchhalter-Ausbildung als anerkannte Fachqualifikation. Vorausgesetzt, man fragt.

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Quellen

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