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Gehaltsverhandlung

Die Zahl im Inserat ist der Boden, nicht das Angebot: Gehaltsvorstellung beim Einstieg in Bank und Versicherung

Anna-Maria Inzinger
07. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Die Zahl im Inserat ist der Boden, nicht das Angebot: Gehaltsvorstellung beim Einstieg in Bank und Versicherung

Irgendwann kommt sie. Mal als Pflichtfeld im Online-Formular, mal beiläufig in Minute 35 des Gesprächs: die Frage nach Ihrer Gehaltsvorstellung. Wer darauf mit „Das ist mir eigentlich nicht so wichtig“ antwortet, bekommt dafür keine Bescheidenheitspunkte gutgeschrieben – sondern das untere Ende. Ausgerechnet in Bank und Versicherung lässt sich die Zahl aber erstaunlich sauber herleiten. Man muss nur wissen, wo nachschauen.

Seit 1. März 2011 muss in österreichischen Stelleninseraten das Mindestentgelt stehen. Die Wirtschaftskammer wird dabei ziemlich präzise: betragsmäßig, „unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Woche/Monat“ und „ohne anteilige Sonderzahlungen“. Aus diesen zwei Wörtern am Ende folgt für Ihre Vorbereitung mehr, als sie hergeben.

Stehen im Inserat 3.100 Euro, dann ist das ein Monatsbetrag, in dem die Sonderzahlungen noch gar nicht stecken. Fragen Sie im Gespräch ruhig nach, wie viele Bezüge das Haus zahlt. Und lesen Sie den Rest des Absatzes: Arbeitgeber dürfen laut WKO im Inserat „auf ihre Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung hinweisen“. Wenn dieser Halbsatz dasteht, ist er keine Höflichkeitsformel. Er ist eine Einladung, über mehr zu reden.

Was der Kollektivvertrag Ihnen vorab verrät

Im Bankbereich ist das fast schon unhöflich transparent. Der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers, gültig ab 1.4.2026, kennt sieben Beschäftigungsgruppen von A bis G, jede mit neun Gehaltsstufen – und er koppelt die Einreihung offen an die Ausbildung. Berufsbildende mittlere Schule: mindestens Gruppe B. Banklehre, AHS oder BHS: mindestens C. Fachhochschule oder Universität: mindestens D. Direkt daneben steht allerdings der Vorbehalt, und der hat es in sich: „sofern diese Ausbildung für die Tätigkeit von Bedeutung ist“. Als Wirtschaftsabsolvent:in im Firmenkundengeschäft haben Sie damit ein Argument in der Hand. Fachfremd eingestiegen, eher nicht.

In der Versicherung tickt es völlig anders, und genau hier verrutscht vielen die Vorbereitung. Innendienst und Außendienst sind zwei getrennte Berufsleben mit zwei getrennten Kollektivverträgen und je eigenem Gehaltsschema – der Innendienst-KV nimmt Angestellte, die dem Außendienst-KV unterliegen, ausdrücklich aus. Und er ordnet nicht Menschen ein, sondern Stellen: „Je nach Art, Ausmaß und Gewicht der Anforderungen … ist jede Stelle oder Stellenart einer bestimmten Funktionsgruppe zuzuordnen“, heißt es in der ab 1.3.2026 gültigen Fassung. Entschieden wird das von einer paritätisch besetzten Kommission. Ihr Masterabschluss hebt Sie dort also nicht. Die Stelle tut es.

In der Praxis heißt das: In der Bank fragen Sie „In welche Beschäftigungsgruppe und Stufe ist die Position eingereiht?“, in der Versicherung „Welcher Funktionsgruppe ist die Stelle zugeordnet?“. Zwei völlig normale Fragen, die nebenbei zeigen, dass Sie das System verstanden haben.

Bleibt die Frage, was der Markt gerade wirklich ausschreibt. Die eigene Auswertung der auf bankkarriere.at ausgeschriebenen Stellen zeigt mit Stand 07.08.2026: Von 329 offenen Positionen nennen 258 einen Betrag. Median 3.288 Euro brutto im Monat, mittlere Bandbreite 2.857 bis 3.928 Euro. Wichtig dabei – das ist das ausgeschriebene Mindestgehalt und nicht die Zahl, die am Ende im Dienstvertrag steht. Zwischen beiden liegen oft mehrere hundert Euro.

Nach Fachgebiet fächert sich das deutlich auf. Risikomanagement führt mit einem Median von 4.000 Euro (16 Stellen), dahinter Controlling und Rechnungswesen mit 3.571 Euro (14 Stellen) und Compliance und Recht mit 3.428 Euro (19 Stellen). Vertrieb und Kundenbetreuung, mit 103 Stellen das mit Abstand größte Einstiegsfeld, liegt bei 3.214 Euro. Am unteren Ende: Administration und Koordination mit 2.702 Euro. Wer noch zwischen zwei Einstiegsfeldern schwankt, sieht hier schwarz auf weiß, dass diese Entscheidung auch eine Gehaltsentscheidung ist.

Ihre eigene Zahl bauen Sie dann in vier Bewegungen. Der Inseratsbetrag ist die Untergrenze, unter der Sie nie argumentieren. Liegt er unter dem Median Ihres Fachgebiets, haben Sie einen sachlichen Anknüpfungspunkt statt eines Bauchgefühls. Dazu kommt, was Sie persönlich mitbringen: einschlägiges Praktikum, Bachelorarbeit zum Thema, Wertpapier- oder Sprachkenntnisse, die das Inserat ausdrücklich verlangt. Und dann nennen Sie einen Betrag – keine Spanne. Wer 3.200 bis 3.600 sagt, bekommt 3.200.

Formuliert klingt das etwa so: „Auf Basis des im Inserat genannten Mindestentgelts und meiner Ausbildung gehe ich von 3.500 Euro brutto monatlich aus. Über die konkrete Einstufung spreche ich gern, sobald ich den Aufgabenzuschnitt genauer kenne.“ Höflich, überprüfbar, Tür offen. Kam die Frage schon im Online-Formular, gehört dort dieselbe Zahl hinein – Abweichungen zwischen Formular und Gespräch fallen auf.

Und wenn im Inserat überhaupt kein Betrag steht? Das ist keine Schlamperei, sondern ein Verstoß gegen die Angabepflicht: Beim ersten Mal folgt laut WKO eine Verwarnung, danach eine Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro. Machen Sie daraus bitte keinen Konflikt. Machen Sie daraus Ihren Gesprächsöffner: „Im Inserat war kein Betrag angegeben – auf welcher Einstufung basiert die Position?“ (Dieser Beitrag ersetzt im Einzelfall keine arbeitsrechtliche Beratung; für die konkrete Einstufung ist der jeweils anwendbare Kollektivvertrag maßgeblich.)

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