← Zurück zum Blog

Versicherungsvermittlung

Makler oder Agent: Wer in der Versicherungsvermittlung für wen arbeitet – und warum du beides nicht sein darfst

Anna-Maria Inzinger
04. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Makler oder Agent: Wer in der Versicherungsvermittlung für wen arbeitet – und warum du beides nicht sein darfst

Für wen arbeitest du eigentlich? Diese Frage stellt dir keine Behörde – aber jeder Kunde sollte sie stellen. In der österreichischen Versicherungsvermittlung entscheidet die Antwort über deinen Gewerbeschein. Und über deine Haftung. Makler, Agent: klingt fast gleich. Rechtlich sind es zwei Welten.

§ 137 der Gewerbeordnung kennt genau zwei erlaubte Formen. Mehr nicht. Der Versicherungsagent arbeitet im Interesse eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen – ihr verlängerter Arm, oft an ein einziges Haus gebunden, manchmal als Mehrfachagent für eine Handvoll tätig. Der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sitzt auf der Gegenseite. Sein Auftraggeber ist der Kunde. Er durchforstet den Markt und schuldet die beste Beratung – nicht das beste Produkt aus dem Sortiment eines bestimmten Konzerns.

Ein Etikett fürs Marketing? Von wegen. Es ist eine Haftungsfrage. Läuft beim Agenten etwas schief, haftet grundsätzlich das Versicherungsunternehmen, für das er aufgetreten ist. Der Makler dagegen steht selbst gerade, gegenüber seinem Kunden, nach dem Maklergesetz. Heißt konkret: Wer sich für einen der beiden Berufe entscheidet, entscheidet gleich mit, wer im Ernstfall zahlt.

Beides zugleich? Geht nicht.

Seit die EU-Vertriebsrichtlinie IDD umgesetzt ist (Novelle BGBl. I Nr. 112/2018), gilt die Statusklarheit. § 137 Abs. 2a GewO schiebt der parallelen Ausübung einen Riegel vor. Meldest du in der einen Form eine neue Berechtigung an, ruht die bestehende in der anderen. Entweder – oder. Ein Dazwischen sieht das Gesetz nicht vor.

Für die Laufbahnplanung hat das Folgen. Die Richtungsentscheidung fällt früh, und ein späterer Wechsel ist ein echter Statuswechsel – kein Nebengleis, das man mal eben einschlägt. Du willst unabhängig sein, eigener Kundenstock, eigene Marke? Dann wählst du anders als jemand, der die Vertriebskarriere innerhalb eines Konzerns anpeilt.

Reglementiertes Gewerbe, beide. Ohne Befähigungsnachweis kein Gewerbeschein. Der klassische Weg führt über die Befähigungsprüfung. Wer die nicht ablegen möchte, kann stattdessen einschlägige Praxis nachweisen. Die Zugangsverordnung für die Versicherungsvermittlung listet dafür unter anderem:

  • drei Jahre selbstständige oder leitende Tätigkeit im selben Gewerbe,
  • zwei Jahre einer solchen Tätigkeit plus eine staatlich anerkannte Ausbildung,
  • oder drei Jahre als Angestellte:r bei einem Versicherungsunternehmen oder einem Makler, sofern eine anerkannte Ausbildung dazukommt.

Ein Detail, an dem Quereinsteiger:innen gern scheitern: Die anrechenbare Tätigkeit darf höchstens zehn Jahre zurückliegen. Nach einer langen Pause führt der Weg also eher zurück in den Prüfungssaal.

Ist das Gewerbe da, kommen zwei Pflichten dazu. Erstens die Eintragung ins GISA, das öffentliche Register unter gisa.gv.at. Kein Eintrag, keine Vermittlung – und das kann jeder Kunde in zwei Minuten kostenlos überprüfen. Zweitens die Vermögensschadenhaftpflicht nach § 137c GewO.

Deren Mindestsummen sind zum 9. Oktober 2024 EU-weit gestiegen (Delegierte Verordnung (EU) 2024/896): 1.564.610 Euro pro Schadensfall, 2.315.610 Euro für sämtliche Schäden eines Jahres. Obendrauf die Weiterbildungspflicht, 15 Stunden im Jahr, Jahr für Jahr. Diese Kosten trägt, wer selbstständig vermittelt. Bei der Kalkulation der eigenen Maklerexistenz geht dieser Posten erstaunlich oft unter.

Unternehmer:in ist längst nicht jede:r Vermittler:in. Viele fangen im Innen- oder Außendienst eines Versicherers oder eines Maklerbüros an und vermitteln unter dessen Gewerbeberechtigung. Für diese angestellten Rollen liefert eine eigene Auswertung der aktuell auf bankkarriere.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 04.07.2026) einen Anhaltspunkt: Im Versicherungsgeschäft liegt der Median bei 3.350 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 2.306 bis 4.285 Euro.

Selbstständige Makler:innen dagegen bekommen keinen Kollektivvertrag, sondern Courtage. Und die zahlt in aller Regel der Versicherer – obwohl der Makler im Interesse des Kunden berät. Da liegt der Nerv des Berufs: Das Geld kommt von der einen Seite, die Loyalität gehört der anderen. Wer sauber damit umgehen will, dokumentiert jede Empfehlung. Lückenlos.

Der Rat zum Einstieg klingt unspektakulär, wirkt aber: Klär die Statusfrage, bevor du den Gewerbeschein beantragst. Nachträglich lässt sie sich nur mit Mühe drehen – und sie entscheidet, wessen Namen dein Kunde am Ende vertraut.

Teilen:

Quellen

Kommentare

Noch keine Kommentare – sei die erste Stimme.