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Jobwechsel

Das Dienstzeugnis bekommt nur, wer es verlangt: Der erste Jobwechsel in Bank und Versicherung

Stefanie Nagy
07. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Das Dienstzeugnis bekommt nur, wer es verlangt: Der erste Jobwechsel in Bank und Versicherung

Zwei Jahre in der Filiale, die Einarbeitung längst durch, das eigene Kundenportfolio läuft – und die Stelle in der Firmenkundenbetreuung wird einfach nicht frei. Dann kommt der Punkt, an dem viele Berufseinsteiger:innen zum ersten Mal ernsthaft über einen Wechsel nachdenken. Drei Dinge entscheiden darüber, ob der sauber läuft: die Unterschrift, die du vor einem Jahr unter eine Ausbildungsvereinbarung gesetzt hast, der Termin deiner Kündigung und ein Papier, das dir niemand von selbst gibt.

Wann der Wechsel wirklich etwas bringt

Der erste Wechsel ist selten eine Flucht. Meistens ist er ein Fachwechsel: aus der Privatkundenberatung in die Marktfolge, aus dem Versicherungs-Innendienst ins Risikocontrolling, aus der Filiale ins Private Banking. Und dieser Richtungswechsel ist auch im Gehalt sichtbar. In der eigenen Auswertung der aktuell auf bankkarriere.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 07.10.2026) liegt der Median der angegebenen Einstiegs- und Mindestgehälter in Vertrieb und Kundenbetreuung bei 3.214 Euro brutto im Monat, im Risikomanagement und im Bereich Wertpapiere/Treasury bei jeweils 3.728 Euro, in Compliance und Recht bei 3.578 Euro. Über alle 631 Stellen mit Gehaltsangabe hinweg: 3.357 Euro, mittlere Bandbreite 2.843 bis 4.032 Euro.

Eine Einschränkung gehört dazu. Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, nicht das, was tatsächlich am Konto landet – mit zwei Jahren Berufserfahrung verhandelst du über der Inseratszahl, nicht an ihr. Trotzdem zeigt der Abstand von rund 500 Euro zwischen Beratung und Risikoseite, wo der Markt gerade zahlt.

Drei Dinge, die vor der Kündigung auf den Tisch gehören

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder aussprichst, hol dir deinen eigenen Dienstvertrag und den Anhang dazu aus dem Ordner. Besonders diese Punkte:

  • Die Ausbildungsvereinbarung. Wenn deine Bank einen Lehrgang, eine Zertifizierung oder ein mehrmonatiges Programm bezahlt hat, steht dort oft eine Rückersatzklausel. § 2d AVRAG lässt so eine Rückforderung nur bei schriftlicher Vereinbarung zu und nur für eine erfolgreich absolvierte Ausbildung, die „Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art“ vermittelt. Die Verpflichtung entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als vier Jahre – in besonderen Fällen mehr als acht Jahre – nach dem Ende der Ausbildung endet, und der Betrag muss aliquot für jeden zurückgelegten Monat abnehmen. Rechne nach, was im Monat deines geplanten Austritts konkret offen wäre. Diese Zahl ist verhandelbar – manchmal mit dem neuen Arbeitgeber.
  • Frist und Termin. Angestellte können das Dienstverhältnis nach dem Angestelltengesetz grundsätzlich mit dem letzten Tag eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen (§ 20 AngG). Was in deinem Fall gilt, kann aber abweichen: Vertrag und Kollektivvertrag können längere Fristen vorsehen. Lies die Klausel, bevor du dem neuen Haus ein Startdatum nennst.
  • Sonderzahlungen. Wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei einem Austritt mitten im Jahr abgerechnet werden, regelt der jeweils anwendbare Kollektivvertrag. Ein Blick dorthin vor der Wahl des Kündigungstermins kann einen vierstelligen Unterschied machen. Im Zweifel fragst du bei der Arbeiterkammer nach – individuelle Rechtsberatung kann dieser Text nicht leisten.

Das Zeugnis musst du verlangen

Hier verschenken Einsteiger:innen regelmäßig etwas. Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses „auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung“ auszustellen (§ 39 AngG). Auf Verlangen. Die WKO formuliert es in ihrer Arbeitsrechts-Information unmissverständlich: Arbeitgeber:innen sind nicht automatisch dazu verpflichtet, die Ausstellung muss ausdrücklich verlangt werden.

Rechtlichen Anspruch hast du dabei auf das einfache Dienstzeugnis – Dauer und Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten kann abgelehnt werden, darauf weist das AMS in seiner Information zum Dienstzeugnis hin. Umgekehrt sind Einträge unzulässig, die dein Fortkommen erschweren – dazu zählen laut WKO auch Angaben über Ursache und Art der Auflösung. Das AMS nennt außerdem krankheitsbedingte Fehltage und eine Funktion in der Interessenvertretung als nicht zulässig. Und: Eine gesetzliche Frist für die Ausstellung gibt es laut AMS nicht, Zeit zum Anfordern hast du prinzipiell 30 Jahre.

Ein Zeugnis während des laufenden Dienstverhältnisses – das Zwischenzeugnis – kannst du ebenfalls verlangen, dann trägst du die Kosten der Ausstellung aber selbst. Für jemanden, der gerade eine Filialleitung wechseln sieht oder ein Programm abgeschlossen hat, ist das trotzdem oft das Geld wert.

Und im Gespräch?

Niemand in der Branche hält zwei Jahre für Illoyalität. Die Frage ist nicht, ob du gehst, sondern wohin. Also erzähl die Richtung, nicht den Ärger: „Ich habe zwei Jahre Privatkunden beraten, zuletzt mit eigenem Portfolio von rund 200 Kunden. Für Firmenkunden will ich Bilanzanalyse im Alltag haben – diese Stelle bietet genau das.“ Das sitzt. „Das Klima im Team war schwierig“ sitzt nicht, auch wenn es stimmt. Banken und Versicherungen sind in Österreich ein kleiner Markt mit kurzen Wegen; die nächste Teamleiterin kennt deine vorige Führungskraft eventuell persönlich.

Ein letzter, praktischer Punkt: Notier dir in deiner letzten Woche die Kennzahlen, die du selbst verantwortet hast – Portfoliogröße, Zahl der Beratungsgespräche, abgeschlossene Finanzierungen, Produkte, auf die du geschult bist. Die brauchst du für den nächsten Lebenslauf, und nach dem letzten Arbeitstag kommst du nicht mehr an die Systeme. Kundendaten bleiben dabei selbstverständlich im Haus. Was mitgeht, ist dein Leistungsbild, nicht die Kundenliste.

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Quellen

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