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Probezeit

Ein Monat auf Probe: Wie der Einstieg in Bank und Versicherung in den ersten Wochen wirklich läuft

Stefanie Nagy
25. September 2026 · 4 Min. Lesezeit
Ein Monat auf Probe: Wie der Einstieg in Bank und Versicherung in den ersten Wochen wirklich läuft

Der Vertrag ist unterschrieben, der Systemzugang noch nicht freigeschaltet. Und im Dienstvertrag steht ein Satz, den viele überlesen: Der erste Monat gilt als Probezeit. Dieser Monat entscheidet mit – und er läuft in beide Richtungen.

Einen Monat, nicht länger

Eine Probezeit muss vereinbart werden. Die Arbeiterkammer formuliert das nüchtern: „Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in können die Probezeit miteinander vereinbaren.“ Steht im Dienstvertrag nichts davon, gibt es in der Regel auch keine. Und wenn sie drinsteht, ist sie nach oben gedeckelt. § 19 Abs 2 Angestelltengesetz sagt wörtlich: „Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden.“ Ein Monat. Nicht „die ersten Wochen, schauen wir mal“.

Die WKO hält dazu fest, dass in dieser Zeit beide Seiten „ohne Einhaltung von Fristen und Terminen und ohne Angabe eines Grundes“ auflösen können und dass Kollektivverträge die Probezeit zwar verkürzen, „diese aber nicht über einen Monat hinaus verlängern“ dürfen. Wichtig ist der Zeitpunkt: Wirksam wird eine Auflösung erst, wenn die Erklärung beim anderen ankommt – nicht, wenn sie abgeschickt wird. Bis zur Lösung stehen laut AK das vereinbarte Entgelt und, wenn kein Urlaub verbraucht wurde, eine Urlaubsersatzleistung zu. Geht es um Ihren konkreten Fall, klären Sie das mit AK oder WKO; dieser Text ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Was in den ersten Wochen tatsächlich passiert

Fast nie beginnt der Einstieg mit dem ersten eigenen Kundengespräch. Zuerst kommen Systemzugänge, interne Schulungen und das Mitlaufen bei erfahrenen Kolleg:innen. Wer in der Filiale startet, sitzt anfangs daneben und hört zu, bevor er selbst berät. Wer in der Marktfolge oder im Versicherungs-Innendienst anfängt, bekommt zuerst Fälle, die schon vorentschieden sind. Das AMS-Berufslexikon beschreibt die beiden Welten so: Bankkaufleute arbeiten „entweder im kundennahen Bereich im Front-Office, am Kundenschalter oder im bankinternen Back-Office“. In beiden gilt dieselbe Faustregel für den Anfang: Tempo ist nicht das Kriterium, Sauberkeit schon.

Vier Fragen für die erste Woche

Stellen Sie sie aktiv, am besten in einem kurzen Termin mit der Führungskraft. Niemand hält es für Unsicherheit – im Gegenteil.

  • Woran messen Sie, ob meine Einarbeitung funktioniert? Lassen Sie sich zwei, drei konkrete Punkte nennen, nicht „dass Sie gut reinkommen“.
  • Wer ist mein fixer Ansprechpartner für Rückfragen? Eine Person, nicht „das Team“ – sonst fragen Sie am Ende niemanden.
  • Welche Schulungen und Nachweise brauche ich, bevor ich welche Tätigkeit allein machen darf? Gerade im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft gibt es Tätigkeiten, die an Qualifikationsnachweise geknüpft sind. Lassen Sie sich die Reihenfolge und die Termine geben.
  • Wann ist das erste Feedbackgespräch? Wenn keines geplant ist, schlagen Sie selbst eines für das Ende des ersten Monats vor.

Das Gehalt ist vor der Probezeit entschieden

Eine Illusion hält sich hartnäckig: Nach der Probezeit werde noch einmal über Geld gesprochen. Wird es in der Regel nicht. Verhandelt wird vor der Unterschrift – danach zählen Vorrückung und der nächste Karriereschritt. Zur Orientierung: In den aktuell auf bankkarriere.at ausgeschriebenen Stellen liegt das angegebene Einstiegs- beziehungsweise Mindestgehalt im Median bei 3.375 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 2.870 bis 4.095 Euro (eigene Auswertung der aktuell auf bankkarriere.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 25.09.2026, 644 Stellen mit Gehaltsangabe von insgesamt 830). In Vertrieb und Kundenbetreuung, dem klassischen Einstiegsfeld, liegt der Median bei 3.267 Euro (257 Stellen), im Risikomanagement bei 4.000 Euro (48 Stellen). Zwei Dinge dazu: Das ist die Zahl aus dem Inserat, also das ausgeschriebene Mindestentgelt – nicht zwingend das, was am Ende vereinbart wird. Und wer in ein Fachteam will, sollte das im Bewerbungsgespräch sagen, nicht im dreizehnten Monat.

Die Anfängerfehler, die sich wiederholen

  • Fragen sammeln statt stellen. Wer drei Wochen wartet, produziert drei Wochen lang stille Fehler.
  • Kund:innen etwas zusagen, was noch niemand freigegeben hat. Konditionen, Zinssätze, Deckungsumfang: Sagen Sie „ich kläre das und melde mich bis morgen Mittag“ – und melden Sie sich dann auch.
  • Das Vier-Augen-Prinzip persönlich nehmen. Die Kontrolle gilt dem Vorgang, nicht Ihnen.
  • Einen Fehler verschweigen. In Bank und Versicherung ist die späte Meldung fast immer teurer als der Fehler selbst.

Ein praktischer Abschluss für Tag 28: Schreiben Sie sich selbst drei Listen – was Sie allein können, was Sie unter Aufsicht können, was Sie noch gar nicht können. Nehmen Sie diese Listen ins Feedbackgespräch mit. Das ist die eine Vorbereitung, die in diesem Gespräch sofort auffällt, weil sie fast niemand macht.

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Quellen

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